KIM E-Mail-Dienst

KIM E-Mail-Dienst

Auf einen Blick

Ob elektronische Arztbriefe, Befunde oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU):

Praxen, die einen TI-Konnektor einsetzen, können mit dem DGN KIM E-Mail-Dienst (“Kommunikation im Medizinwesen”) eine Vielzahl an sensiblen Daten und Dokumenten austauschen – Ende-zu-Ende-verschlüsselt sowie über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg.

Was ist der KIM E-Mail-Dienst?

Die Abkürzung KIM steht für Kommunikation im Medizinwesen in der Telematikinfrastruktur (TI). Er ist der neue Kommunikationsdienst für Gesundheitsberufe in der TI.

Mit diesem Dienst werden Nachrichten und Dateien vertraulich, sicher und verschlüsselt digital zwischen den Teilnehmern der Patientenversorgung im Gesundheitswesen ausgetauscht. Alle momentan in KV-Connect enthaltenen Dienste werden schrittweise durch KIM ersetzt.

Kommunikation im Medizinwesen

 

Muss ich KIM nutzen?

Seit 1. Oktober 2021 sind Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch via KIM an die Krankenkassen zu versenden, insofern die technischen Komponenten installiert worden sind.

Seit dem 15. Februar 2021 gilt KIM als einzige Möglichkeit, um den Versand und Empfang von eArztbriefen vergütet zu bekommen.

Am 1. Januar 2023 ist das Arbeitgeberverfahren der eAU gestartet. Arbeitgeber sollen nun die AU-Daten ihrer erkrankten Mitarbeitenden digital bei den Krankenkassen abrufen.

 

 

Kann ich KIM automatisch nutzen?

Nein. Auch wenn Sie bereits an die TI angeschlossen sind, erfolgt der Anschluss an KIM nicht automatisch.

Zur Nutzung von KIM müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Falls Sie noch kein KIM-Postfach eingerichtet haben, nehmen Sie gern Kontakt zu unserem Vertrieb auf.

Erhalte ich eine Förderung für KIM und kann ich jeden Dienst nutzen?

Ihre Förderung für KIM

Für die Einrichtung des KIM-Dienstes zahlen die Krankenkassen einmalig 200 Euro je Praxis. Der laufende Betrieb wird mit 23,40 Euro je Praxis und Quartal finanziert.

Kann ich jeden KIM-Dienst verwenden?

Gemäß gematik-Spezifikation wird für QUINCY jeder KIM-Dienst einsetzbar sein. Aber nur der DGN KIM-Dienst wird vollständig in QUINCY integriert, getestet und gepflegt, sodass Sie in Ihrer gewohnten Softwareumgebung Daten empfangen und versenden können. Auch den telefonischen Support können wir nur für den in QUINCY integrierten DGN KIM-Dienst anbieten.

Installation und Einrichtung des DGN KIM-Dienstes

Der DGN KIM-Dienst wird direkt über das Cockpit Ihrer GUSbox bestellt und eingerichtet. Eine entsprechende Installationsanleitung finden Sie im QUINCY-Menü unter dem Fragezeichen / Dokumente und Handbücher.

Voraussetzungen für DGN KIM:

  • DGN TI-Konnektor
  • DGN GUSbox (mind. S+) oder virtuelle DGN GUSbox
  • DGN Connect Kommunikationsschnittstelle

Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte. Wir beraten Sie gern!

 

Wichtige Information: Ein Muss für KIM - der eHBA G2 von medisign

Eine Voraussetzung für den Datenaustausch mit KIM ist der elektronische Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2), um Dokumente rechtsverbindlich digital signieren zu können. Diesen Ausweis erhalten Sie bei unserem Partner medisign unter www.ehba.de/frey.

Da es inzwischen mehrere Releases des eHBAs gibt, kommt häufig die Frage auf, ob ältere Ausweise noch einsetzbar sind und woran sich die Ausweis-Generation eigentlich erkennen lässt. Informationen hierzu erhalten Sie hier.

 

Fragen?

Sie haben Fragen zur Telematikinfrastruktur? Rufen Sie uns an unter 03375 9238 0 oder schreiben eine E-Mail an mediateam@frey.de

Überblick

Eine kompakte Übersicht über Komponenten, Anwendungen, Voraussetzungen und Pauschalen. mehr

KIM-E-Mail-Dienst

Informieren Sie sich hier über den KIM-Dienst unter der Rubrik “Telematikinfrastruktur” auf unserer Website. Laden Sie sich hier die Checkliste zur Vorbereitung der DGN KIM-Bestellung herunter.

TI-Fachanwendungen in QUINCY

Informieren Sie sich hier über die Fachanwendungen.

Bestellung des Gesamtpakets oder einzelnen Komponenten

Die Bestellung des Gesamtpakets für Neueinsteiger sowie die (Nach)Bestellung einzelner Komponenten ist hier direkt möglich.

Offizielle Termine

Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) wird ab 1. Oktober 2021 genutzt, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, das eRezept ab voraussichtlich 01.01.2023. Beide Fachanwendungen sind bereits in QUINCY implementiert.

Fragen und Antworten für Nutzer:innen

Im geschützten Bereich finden Sie detaillierte Informationen und sogenannte FAQs (Fragen&Antworten) zu den TI-Anwendungen in QUINCY. mehr

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