eAU (Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

eAU

Auf einen Blick

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist seit dem 1. Oktober 2021 digital. Muster 1, welches bisher über die Blankoformularbedruckung (BFB) oder über das Standard-Formular („gelber Schein“) gedruckt wurde, wurde nun auf die sogenannten Stylesheets umgestellt und seit Juli 2022 digital per KIM (Kommunikation im Medizinwesen) versendet.

Im ersten Schritt ist es seit dem 1. Oktober 2021 möglich, die Ausfertigung für die Krankenkasse über KIM zu versenden. Verpflichtend wurde dies zum 1. Juli 2022, insofern die Praxen alle technischen Anforderungen erfüllen können (Stufe 1).

Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt ebenfalls die elektronische Übermittlung der eAU an den Arbeitgeber (Stufe 2).

Was beinhaltet die eAU?

Sie beinhaltet alle Angaben, die eine klassische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Muster 1 enthält.

Mit Einführung des elektronischen Versands via KIM wird das Formular "Muster 1" durch ein neues Formular, dem sogenannten "Stylesheet", abgelöst.

 

 

 eAU (Stufe 1) seit Juli 2022

  • Versand des Kassenexemplars der eAU per KIM-E-Mail-Dienst
  • Einfacher Ausdruck des Patient:innen-Exemplars auf Papier
  • Einfacher Ausdruck des Arbeitgeber-Exemplars auf Papier

 eAU (Stufe 2) seit Januar 2023

  • Versand des Arbeitgeber-Exemplars der eAU per KIM-E-Mail-Dienst an die Kassen
  • Kassen übermitteln das Arbeitgeber-Exemplar weiter

      

Bedingungen zum Versand oder Ausdruck eAU ab Juli 2022

Sind in der Praxis die technischen Voraussetzungen gegeben und eine Übermittlung möglich, ist die eAU an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.

Solange in einer Praxis die technischen Voraussetzungen für die eAU nicht verfügbar sind oder eine Übermittlung nicht möglich ist, muss die Praxis das Ersatzverfahren anwenden: Die oder der Versicherte erhält eine mittels Stylesheet erzeugte AU auf Papier, und zwar alle drei Ausfertigungen (für Krankenkasse, Arbeitgeber, Versicherten). Ein digitaler Nachversand ist nicht erforderlich.

Solange in einer Praxis beides oben aufgeführte technisch nicht verfügbar ist, stellt sie der oder dem Versicherten eine papiergebundene AU mit Muster 1 oder formfrei aus. [Auszug aus kbv.de/eau]

 

 

 

 

Wie funktioniert die Handhabung?

Technische Voraussetzungen: 

  • optional: stationäres eHealth-Kartenterminal (im besten Fall im Sprechzimmer)
  • elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) und die dazugehörige eHBA-Signatur-PIN für das Signieren der Einträge
  • Konnektor-Lizenzupgrade PTV3
  • KIM-Dienst (Empfehlung DGN KIM)

Vorgehensweise:

Stellen Sie wie gewohnt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, indem Sie in der QUINCY-Formularliste das übliche AU-Formular aufrufen. Füllen Sie nun das Formular mit allen Angaben zur AU-Bescheinigung vollständig aus und klicken dann auf den Button eAU. Bitte beachten Sie, dass dieser Button nur erscheint, wenn Sie die Funktion in den Praxiseinstellungen einmalig aktiviert wurde.

In einem nächsten Schritt öffnet sich das neue Formular für die eAU (Stylesheet). Nach Kontrolle Ihrer Eingaben signieren Sie die AU-Bescheinigung mittels Ihres eHBAs (elektronischer Heilberufsausweis) und versenden das Dokument via KIM.

Eine ausführliche Beschreibung erhalten Sie in der Anleitung "TI-Fachanwendungen" in QUINCY unter dem Menü /TI-Funktionen.

Wichtige Informationen

Einige Fälle erfordern weiterhin Arbeitgeber-Ausdruck

In einigen Fällen ist jedoch noch kein digitaler Empfang der Arbeitgeberdaten möglich. Dies betrifft insbesondere Arbeitslose, Studierende sowie Schülerinnen und Schüler. Auf deren Wunsch müssen Ärztinnen und Ärzte die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber weiterhin ausdrucken und unterschreiben. Diese Leistung ist in den Versicherten- und Grundpauschalen enthalten.

Praxen als Arbeitgeber

Auch die Praxen selbst erhalten als Arbeitgeber keine papiergebundene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihrer Mitarbeitenden mehr, sondern müssen das digitale Verfahren nutzen. Informationen hierzu werden unter anderem auf der Internetseite der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände bereit gestellt. Der direkte Abruf der Daten bei den Krankenkassen über KIM ist leider nicht möglich.

Praxen, die die Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten selbst bescheinigt haben, können auch auf den digitalen Abruf der Daten verzichten.

[KBV Praxisnachrichten vom 16.02.23]

 

 

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KIM-E-Mail-Dienst

Informieren Sie sich hier über den KIM-Dienst unter der Rubrik “Telematikinfrastruktur” auf unserer Website. Laden Sie sich hier die Checkliste zur Vorbereitung der DGN KIM-Bestellung herunter.

TI-Fachanwendungen in QUINCY

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Bestellung des Gesamtpakets oder einzelnen Komponenten

Die Bestellung des Gesamtpakets für Neueinsteiger sowie die (Nach)Bestellung einzelner Komponenten ist hier direkt möglich.

Offizielle Termine

Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) wird ab 1. Oktober 2021 genutzt, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, das eRezept ab voraussichtlich 01.01.2023. Beide Fachanwendungen sind bereits in QUINCY implementiert.

Fragen und Antworten für Nutzer:innen

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