Der eArztbrief wurde bereits 2016 eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte der Versand und Empfang über KV-Safenet. 2021 wurde das Verfahren umgestellt. Der Versand und Empfang von eArztbriefen erfolgt nun über einen sogenannten KIM-E-Mail-Dienst.
Mit der Einführung des neuen Verfahrens (KIM) wurde auch ein neues Vergütungsmodell entwickelt, mit dem der eArztbrief noch höher als zuvor vergütet wird. Die Vergütung für den Arztbrief per Fax beträgt nur noch 5 ECt.
Mit eArztbriefen können digitalisierte Informationen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Laborberichte, Medikationspläne uvm. verschlüsselt versendet und empfangen werden.
Der Versand kann direkt aus QUINCY erfolgen und empfangene eArztbriefe können direkt den betreffenden Patient:innen zugeordnet werden.
Mehr Informationen finden Sie in der "Anleitung TI-Fachanwendungen" im QUINCY-Menü unter TI-Funktionen.
Der Versand eines eArztbriefs wird mit 28 Cent (Ziffer 86900), der Empfang mit 27 Cent (Ziffer 86901) vergütet, wenn der eArztbrief signiert versandt wird. Der Höchstwert beträgt 23,40 Euro je Quartal und Arzt/Ärztin.
Zusätzlich kann eine Strukturförderpauschale in Höhe von 1 EBM-Punkt (derzeit etwa 11 Cent) pro versendetem eArztbrief abgerechnet werden (GOP 01660). Diese wird für die nächsten drei Jahre (bis 01.07.2023) extrabudgetär vergütet und unterliegt keinem Höchstwert.
Technische Voraussetzungen:
Vorgehensweise:
Erstellen Sie wie gewohnt in Word Ihren Arztbrief. Nun wird dieser nicht gedruckt, sondern über ein bestimmtes Symbol an den KIM-E-Mail-Dienst übergeben. Hier können Sie auf den bundesweiten Verzeichnisdienst zugreifen und Ihren Empfänger auswählen. In einem nächsten Schritt signieren Sie den zu versendenden Brief mittels Ihres eHBAs. Im Anschluss wird der eArztbrief via KIM verschickt.
Mit dem DGN KIM-Dienst wird der versendete eArztbrief direkt im Postausgang des in QUINCY integrierten GUSclients abgelegt.
Empfangene eArztbriefe finden Sie im GUSclient im Posteingang und können von daraus direkt in die entsprechende Patientenakte gespeichert werden.
Mehr Informationen finden Sie in der "Anleitung TI-Fachanwendungen" im QUINCY-Menü unter TI-Funktionen.
Zum Versenden von eArztbriefen benötigen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
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Eine kompakte Übersicht über Komponenten, Anwendungen, Voraussetzungen und Pauschalen. mehr
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Die Bestellung des Gesamtpakets für Neueinsteiger sowie die (Nach)Bestellung einzelner Komponenten ist hier direkt möglich.
Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) wird ab 1. Oktober 2021 genutzt, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, das eRezept ab voraussichtlich 01.01.2023. Beide Fachanwendungen sind bereits in QUINCY implementiert.
Im geschützten Bereich finden Sie detaillierte Informationen und sogenannte FAQs (Fragen&Antworten) zu den TI-Anwendungen in QUINCY. mehr