Mit QUINCY in die
Telematikinfrastruktur
Vom Konnektor über das Kartenterminal bis zum VPN-Zugangsdienst – bei uns erhalten Sie ein Rundum-sorglos-Paket für die Anbindung Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur.
Als Hersteller Ihrer Praxissoftware QUINCY bieten wir Ihnen das DGN TI Starterpaket zu fairen Konditionen an – bei bewährtem Top-Service.
Mit unseren umfassenden Serviceleistungen unterstützen wir Sie bei der Inbetriebnahme der notwendigen Komponenten – für eine sichere und komfortable TI-Anbindung.
Der DGN TI-Konnektor baut über den VPN-Zugangsdienst die gesicherte Verbindung zur Telematikinfrastruktur auf. Für die erfolgreiche Anbindung an die Telematikinfrastruktur und der damit verbundenen Fachanwendungen, wie z.B. VSDM oder NFDM, benötigt Ihr PVS ein TI-Integrationsmodul. Dieses ist im DGN TI Starterpaket inklusive. Zudem ist der VPN-Zugangsdienst erforderlich, der über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) und unter Einsatz moderner Verschlüsselungstechnologien einen sicheren Datenverkehr ermöglicht.
Das TI-Integrationsmodul sorgt für eine problemlose Anbindung Ihrer Praxissoftware QUINCY an die Zugangskomponenten der Telematikinfrastruktur. Die erforderlichen Verfahren zur Bestätigung der Konformität zur Konnektorschnittstelle durch die gematik hat QUINCY erfolgreich durchlaufen. Das TI-Integrationsmodul ist im DGN TI Starterpaket enthalten.
Weiterhin Ihr 1. Ansprechpartner für all Ihre Fragen rund um Ihre EDV und Gesundheits-IT.
Das DGN TI Starterpaket erhalten Sie stets zu fairen Konditionen.
Zusätzlich zu Ihrer VPN Verbindung wird der Zugang zum Internet über Secure Internet Service (SIS) geschützt.
Wir lassen die Konformität unserer Produkte und Services regelmäßig durch die anerkannten Prüfstellen bestätigen.
Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur benötigen Sie die folgenden Komponenten und Services:
DGN TI-Konnektor
VPN-Zugangsdienst
TI-Integrationsmodul QUINCY (VSDM)
Stationäres Kartenterminal
Konnektorwartung
Technische Hotline
Secure Internet Service (SIS)
DGN TI-Konnektor
VPN-Zugangsdienst
TI-Integrationsmodul QUINCY (VSDM)
Stationäres Kartenterminal
Konnektorwartung
Technische Hotline
Secure Internet Service (SIS)
Hier gelangen Sie zur Bestellung des TI Starterpakets:
Diese Komponenten können Sie hinzubuchen:
Notfalldatenmanagement (NFDM)
Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
Elektronischer Medikationsplan (eMP) und Notfalldatenmanagement (NFDM)
Elektronische Patientenakte (ePA)
Für den Einsatz dieser Fachanwendungen empfehlen wir das/die Sprechzimmer mit weiteren stationären Kartenterminals auszustatten.
Hier gelangen Sie zur Bestellung weiterer Kartenterminals:
Die SMC-B muss zur Installation vorliegen und freigeschaltet sein. Der Praxisausweis (SMC-B) kann nur vom Praxisinhaber selbst beantragt werden. Bitte bestellen Sie den Praxisausweis rechtzeitig (ca. 4 Wochen) vor Ihrem geplanten Installationstermin pro Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte.
Hier gelangen Sie zur Bestellung des Praxisausweises bei unserem Partner medisign:
Der eHBA ist für die medizinischen Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur und den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Dieser ermöglicht die rechtsverbindliche elektronische Unterschrift (qualifizierte eSignatur, kurz QES), die Authentifizierung des Karteninhabers z.B. an Webportalen sowie die sichere Ver- bzw. Entschlüsselung digitaler Dokumente für den Transport. Als zugelassener Anbieter produziert medisign im Auftrag der Ärztekammern elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der 2. Generation (G2).
Hier gelangen Sie zur Bestellung des eHBA bei unserem Partner medisign:
Die TI-Komponenten enthalten Sicherheitszertifikate, die eine Gültigkeit von 5 Jahren haben.
Detaillierte Informationen über die Hintergründe, unseren Service und FAQ finden Sie hier
Die Finanzierung für die Erstausstattung Ihrer Praxis entnehmen Sie bitte den Informationen der KBV.
Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten vorhalten und anwenden können. Das müssen Praxen gegenüber ihrer KV nachweisen können.
Komponente | Pauschale |
---|---|
NFDM/eMP-Updates für Konnektor und PVS | 530,00 EUR einmalig |
PVS-Anpassung NFDM/eMP (Integrationspauschale) | 400,00 EUR einmalig |
Zusätzliches Kartenterminal (NFDM, eMP etc.) | 677,50 EUR je Kartenterminal Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle, auch im Rahmen von Hausarzt- oder Knappschaftsverträgen |
Zusätzliches Kartenterminal für die Komfortsignatur | 677,50 EUR Jede Vertragsarztpraxis hat Anspruch auf ein zusätzliches Kartenterminal. Je zwei weiterer Ärzte erhöht sich der Anspruch um ein weiteres Gerät. |
ePA-Update-Pauschale | 400,00 EUR einmalig |
PVS-Anpassung ePA (Integrationspauschale) | 350,00 EUR einmalig |
PVS Anpassung eRezept (Integrationspauschale) | 120,00 EUR einmalig |
Einrichtung Kommunikationsdienst KIM | 200,00 EUR einmalig |
ePA Stufe 2.0 Update-Pauschale | 250,00 EUR einmalig |
PVS-Anpassung ePA Stufe 2.0 | 200,00 EUR einmalig |
Komponente | Pauschale |
---|---|
Pauschale für Wartung Konnektor und VPN-Zugangsdienst | 248 Euro pro Quartal |
Pauschale für Praxisausweis | 23,25 Euro pro Quartal und Ausweis(1 Ausweis pro Praxis, 1 weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat) |
Pauschale für eHBA | 11,63 Euro pro Quartal und Arzt/Psychotherapeut |
Zuschlag für NFDM/eMP-Betriebskosten | 17,25 Euro je Quartal(davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das NFDM-PVS 5,25 Euro, für eMP-PVS 7,50 Euro) |
Zuschlag für ePA-Betriebskosten | 27,75 Euro je Quartal(davon: für den Konnektor 4,50 Euro, für das ePA-PVS 23,25 Euro) |
Zuschlag für eRezept-Betriebskosten | 1 Euro pro Quartal |
KIM-Betriebskostenpauschale | 23,40 Euro je Quartal und Praxis |
Zuschlag für ePA-2-Betriebskosten | 5,50 Euro je Quartal(davon: für den Konnektor 2 Euro, für das PVS für ePA Stufe 2.0 3,50 Euro) |
Komponente | Pauschale |
---|---|
Konnektor-Tauschpauschale | 2300 Euro einmalig (für Konnektoren, deren Sicherheitszertifikate innerhalb der kommenden sechs Monate ablaufen; umfasst auch den Austausch der Gerätekarte eines stationären Kartenterminals, die Installation des Praxisausweises sowie die Entsorgung der nicht mehr nutzbaren Hardware) |
Gerätekarte-Tauschpauschale I (wenn Austausch gleichzeitig mit dem Konnektor) | 100 Euro einmalig je stationärem Kartenterminal umfasst neue Gerätekarte (gSMC-KT) inkl. Dienstleistung |
Gerätekarte-Tauschpauschale II (wenn Austausch nicht gleichzeitig mit dem Konnektor) | 100 Euro einmalig je stationärem Kartenterminal umfasst neue Gerätekarte (gSMC-KT) inkl. Versand und Dienstleistung |
KBV: Link zur neuen Vereinbarung ab 01. Juli 2023, Stand: 01.07.2023