Das eRezept soll das herkömmliche Papier-Rezept ersetzen und damit einen vollumfänglichen digitalen Prozess in der Praxis bis zur Apotheke ermöglichen.
Die bundesweit verpflichtende Nutzung des eRezepts für apothekenpflichtige Arzneimittel ist nach § 360 Abs. 2 SGB V ab dem 01.01.2024 sowohl für Vertragsärzte, Patienten, als auch Apotheken verpflichtend.
In QUINCY ist die Anwendung "eRezept" bereits seit 2021 zertifiziert und vollständig nutzbar.
Wie ein bisheriges Papier-Rezept kann es bis zu 3 Medikamente bzw. Wirkstoffe enthalten sowie Einnahme- und Dosierungshinweise.
Mehr Informationen auf den Seiten der KBV zum eRezept
"Was als eRezept verordnet werden darf und was nicht"
(Stand: Oktober 2023)
Technische Voraussetzungen:
Vorgehensweise:
Starten Sie wie gewohnt die Funktion für das Rezept in QUINCY und verordnen bis zu 3 Medikamente. Wenn alle erforderlichen TI-Komponenten aktuell sind und in den Praxiseinstellungen die Nutzung des eRezeptes bestätigt wurde, wird in der Rezeptmaske ein Button "eRezept" angezeigt. Mit Klick auf diesen Button gelangen Sie in die Versandroutine. Anstatt das Rezept nun wie gewohnt zu drucken, wird es elektronisch mittels Ihres eHBAs signiert. Das eRezept wird anschließend in der TI gespeichert und ein Datamatrix-Code für den Zugang auf die Rezeptdaten generiert, falls ein Ausdruck erfolgen soll. Das eRezept kann nun unter Vorlage der eGK (G2) in der Apotheke eingelöst werden.
Mehr Informationen finden Sie in der Anleitung "TI-Fachanwendungen" in QUINCY unter dem Menü /TI-Funktionen.
Um ein eRezept auszustellen, ist eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur notwendig. Ist das nicht möglich, etwa bei Haus- oder Heimbesuchen oder bei technischen Störungen, darf auch für apothekenpflichtige Arzneimittel weiterhin das Muster 16 verwendet werden. Mit der Einführung des eRezepts wird das Muster 16 also nicht gänzlich obsolet. Mit Start des eRezeptes existieren drei verschiedene Verfahren:
1) das klassische Papierrezept (Muster 16) - wird langfristig abgelöst
2) das eRezept und der Papierausdruck mit dem Datamatrix-Code - Übergang für Patient:innen ohne Smartphone
3) das eRezept und Patienten-App - künftiges Standardverfahren
Sie haben Fragen zur Telematikinfrastruktur? Rufen Sie uns an unter 03375 9238 0 oder schreiben eine E-Mail an mediateam@frey.de
Eine kompakte Übersicht über Komponenten, Anwendungen, Voraussetzungen und Pauschalen. mehr
Informieren Sie sich hier über den KIM-Dienst unter der Rubrik “Telematikinfrastruktur” auf unserer Website. Laden Sie sich hier die Checkliste zur Vorbereitung der DGN KIM-Bestellung herunter.
Informieren Sie sich hier über die Fachanwendungen.
Die Bestellung des Gesamtpakets für Neueinsteiger sowie die (Nach)Bestellung einzelner Komponenten ist hier direkt möglich.
Die elektronische AU-Bescheinigung (eAU) wird ab 1. Oktober 2021 genutzt, mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06.2022, das eRezept ab voraussichtlich 01.01.2023. Beide Fachanwendungen sind bereits in QUINCY implementiert.
Im geschützten Bereich finden Sie detaillierte Informationen und sogenannte FAQs (Fragen&Antworten) zu den TI-Anwendungen in QUINCY. mehr