ePA (Elektronische Patientakte)

ePA (Elektronische Patientenakte)

Auf einen Blick

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Es wird mehrere Ausbaustufen geben.

Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. [Zitat kbv.de]

Was kann die ePA beinhalten?

Patient:innen sollen alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz in einer Anwendung gebündelt zur Verfügung haben.

Die ePA soll als eine lebenslange Informationsquelle gelten. [Zitat kbv.de]

 

Einführung:

  • 1. Januar 2021 - 30. Juni 2021: Krankenkassen stellen ihren Versicherten die Elektronische Patientenakte bereit
  • 1. Juli 2021 - 31.12.2024: alle Vertragsärzte/-ärztinnen und -psychotherapeut:innen müssen die Elektronische Patientenakte lesen und befüllen können
  • 15. Januar 2025: Testphase in 3 Testregionen/Testpraxen
  • 15. Feburar 2025: voraussichtlich Einführung der ePA
  • 29. April 2025: Einführung der ePA zunächst als freiwillige Funktion für Arztpraxen
  • 01. Oktober 2025: Einführung der ePA als Pflichtfunktion für Arztpraxen

Technische Voraussetzungen für Arztpraxen (ePA 3.0)

Um die ePA erfolgreich nutzen zu können, müssen Sie bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:

Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI):

  • Konnektor für die sichere Verbindung zur TI
  • PTV-Version 5.0 (Produkttypversion)
  • Praxisausweis (SMC-B) zur Authentifizierung der Praxis
  • Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für den Zugriff auf die ePA-Funktionen und die qualifizierte elektronische Signatur (QES).
  • ePA 3-Modul: Das ePA 3-Modul wird in QUINCY integriert und rechtzeitig für die Modellregionen zur Verfügung gestellt.
  • Aktualisierte Software: Regelmäßige Updates der TI-Komponenten und von QUINCY sind erforderlich, um die Sicherheit und Funktionalität der ePA zu gewährleisten.

ePA 3.0 /epA für alle (Stufe 3)

"Soft-Start" am 29. April 2025 als freiwilligen Einführung, ab 01. Oktober 2025 als Pflichtfunktion

Alle gesetzlich Krankenversicherungen legen seit dem 15. Januar 2025 elektronische Patientenakten an, es sei denn, Patienten und Patientinnen widersprechen aktiv.

Patientendaten, wie z.B. Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, die Medikation oder andere relevante Informationen stehen damit sowohl den Patient:innen als auch den behandelnden Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zur Verfügung.

Die Einführung der ePA begann am 15. Januar 2025 zunächst in drei Modellregionen: Hamburg und Umgebung, Franken sowie Nordrhein-Westfalen und ist nun abgeschlossen.

Diese Testphase ermöglichte es, die Zusammenarbeit der zahlreichen beteiligten Akteure zu erproben und frühzeitig Optimierungen vorzunehmen.

Die nächste Ausbaustufe mit der um zahlreiche strukturierte Funktionen erweiterten Medikationsliste wird verschoben. Nicht wie  bisher geplant zur Jahresmitte 2025, soll der sogenannte Major Release erst im März 2026 erfolgen.

Kostenfreie Webinare

Um Sie auch bei der Etablierung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Ihren Praxisablauf zu unterstützen, bieten wir Ihnen seit Mitte Dezember 2024 und nun ganz neu im April/Mai 2025 (HIER anmelden) im Rahmen unserer Webinar-Reihe "Mit QUINCY in die TI" kostenfreie Webinare an.

2 dieser Webinare haben wir für Sie aufgezeichnet. Die Links zu den Aufzeichnungen auf unserem Vimeo-Kanal finden Sie im Anwenderbereich.

Vergangene Stufen der Einführung

ePA 1.1 (Stufe 1) 2021

Auf Wunsch der Patient:innen stellen Ärzt.innen und Psychotherapeut:innen Dokumente aus ihrem Praxisverwaltungssystem für die ePA bereit.

Patient:innen können auch eigene Dokumente hochladen, um diese ihren Ärztinnen und Ärzten bereitzustellen.

Dokumententypen:

  • Medikationsplan
  • Arztbriefe
  • Notfalldaten

      

 

 

 

ePA 2.0 (Stufe 2) 2022 - 2024

Mit der ePA 2.0 bestimmen die Versicherten selbst, wer welche Dokumente sieht. Außerdem können Patient:innen eine/n Vertreter:in für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Kassenwechsel ist möglich und die Daten sind mit der ePA der neuen Kasse jederzeit abrufbar. Die ePA gibt es dann auch zusätzlich als stationäre Version für den PC oder Laptop.

Es werden zusätzlich weitere Nutzergruppen angebunden, wie z.B. Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sowie Reha-Kliniken.

Dokumententypen (MIOs):

  • Impfpass
  • Mutterpass
  • Zahnbonusheft
  • Kinderuntersuchungsheft

 

Wie funktioniert die Handhabung?

Technische Voraussetzungen: 

  • optional: stationäres eHealth-Kartenterminal (im besten Fall im Sprechzimmer)
  • elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) und die dazugehörige eHBA-Signatur-PIN für das Signieren der Einträge
  • eGK
  • Konnektor-Lizenzupgrade PTV5

Vorgehensweise:

Aktivieren Sie die Anwendung in den Praxiseinstellungen. Lesen Sie die eGK des/der Patient:in über die Schaltfläche Karte einlesen wie gewohnt ein. Über die Schaltfläche an der rechten Karteiseite ePA rufen Sie die Funktion auf.

Mit dem Zugriff auf die gesteckte eGK uberprüft QUINCY, ob eine ePA zur Verfügung steht. Wenn ja, wird dieses unterhalb der Stammdaten angezeigt. Nun ist die ePA für Ihre Praxis 90 Tage freigeschaltet, es sei den, Patient:innen widersprechen in ihrer App.  Nun ist das Lesen des Inhalts, das Speichern von neuen Dokumenten in der ePA und Download aus der ePA in die Karteikarte möglich.

 

Wichtige Informationen

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dürfen nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die Elektronische Patientenakte zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Für jede:n Versicherte:n darf es nur eine ePA geben.

 

Fragen?

Sie haben Fragen zur Telematikinfrastruktur? Rufen Sie uns an unter 03375 9238 0 oder schreiben eine E-Mail an mediateam@frey.de

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