ePA (Elektronische Patientakte)

ePA (Elektronische Patientenakte)

Auf einen Blick

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und der Telematikinfrastruktur. Es wird mehrere Ausbaustufen geben.

Sie soll die bisher an verschiedenen Orten wie Praxen und Krankenhäusern abgelegten Patientendaten digital zusammentragen. [Zitat kbv.de]

Was kann die ePA beinhalten?

Patient:innen haben alle relevanten Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, den Medikationsplan und den Notfalldatensatz in einer Anwendung gebündelt.

Die ePA ist eine patientengeführte Akte. Das heißt, nur Patient:innen entscheiden, ob und wie sie die Akte nutzen und wem sie welche Daten zur Verfügung stellen möchten. Sie bestimmen auch, welche Dokumente in der ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Die ePA soll als eine lebenslange Informationsquelle gelten. [Zitat kbv.de]

 

Einführung:

  • seit 1. Januar 2021: Krankenkassen stellen ihren Versicherten die Elektronische Patientenakte bereit
  • seit 1. Juli 2021: alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen die Elektronische Patientenakte lesen und befüllen können

 Voraussetzungen:

  • optional: stationäres eHealth-Kartenterminal (im besten Fall im Sprechzimmer)
  • elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) und die dazugehörige eHBA-Signatur-PIN für das Signieren der Einträge
  • eGK-PIN des/der Patient:in
  • Konnektor-Lizenzupgrade PTV4

      

ePA 1.1 (Stufe 1) seit 2021

Auf Wunsch der Patient:innen stellen Ärzt.innen und Psychotherapeut:innen Dokumente aus ihrem Praxisverwaltungssystem für die ePA bereit.

Patient:innen können auch eigene Dokumente hochladen, um diese ihren Ärztinnen und Ärzten bereitzustellen.

Dokumententypen:

  • Medikationsplan
  • Arztbriefe
  • Notfalldaten

      

ePA 2.0 seit 2022

Mit der ePA 2.0 bestimmen die Versicherten selbst, wer welche Dokumente sieht. Außerdem können Patient:innen eine/n Vertreter:in für die Verwaltung ihrer ePA berechtigen.

Kassenwechsel ist möglich und die Daten sind mit der ePA der neuen Kasse jederzeit abrufbar. Die ePA gibt es dann auch zusätzlich als stationäre Version für den PC oder Laptop.

Es werden zusätzlich weitere Nutzergruppen angebunden, wie z.B. Pflegepersonal, Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern sowie Reha-Kliniken.

Dokumententypen (MIOs):

  • Impfpass
  • Mutterpass
  • Zahnbonusheft
  • Kinderuntersuchungsheft

 

ePA 2.5 (Stufe 3) voraussichtlich ab 2023

Ab 2023 kommen mit der nächsten Ausbaustufe der elektronischen Patientenakte viele weitere Funktionen hinzu. Mit der persönlichen ePA verwalten Patientinnen und Patienten nun Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Pflegeüberleitungsbögen, Laborwerte und noch vieles mehr. Daten aus von genutzten digitalen Gesundheitsanwendungen – sogenannten Apps auf Rezept –können nun auch in der ePA gespeichert werden. Daten dürfen dann auch pseudonymisiert für Forschungszwecke freigegeben werden, damit diese Daten zukünftig für eine bessere Gesundheitsversorgung genutzt werden können.

Dokumententypen:

  • eAU
  • Telemedizinisches Monitoring
  • Daten aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
  • Pflegeüberleitungsbogen

 
[Informationen von gematik.de]

Wie funktioniert die Handhabung?

Technische Voraussetzungen: 

  • optional: stationäres eHealth-Kartenterminal (im besten Fall im Sprechzimmer)
  • elektronischer Heilberufsausweis der 2. Generation (eHBA G2) und die dazugehörige eHBA-Signatur-PIN für das Signieren der Einträge
  • eGK und PIN der Patient:innen
  • Konnektor-Lizenzupgrade PTV4

Vorgehensweise:

Aktivieren Sie die Anwendung in den Praxiseinstellungen. Lesen Sie die eGK des/der Patient:in über die Schaltfläche Karte einlesen wie gewohnt ein. Über die Schaltfläche an der rechten Karteiseite ePA rufen Sie die Funktion auf.

Eventuell muss die ePA für den/die entsprechende Patient.:in erstmalig aktiviert werden. In einem nächsten Schriftt muss der Zugriff angefordert werden, um in der ePA Daten einsehen oder hinzufügen zu können. Die Freigabe erfolgt durch den/die Patient:in mittels eGK-PIN-Eingabe. Nun ist das Lesen des Inhalts und Speichern von neuen Dokumenten in der ePA möglich.

 

Wichtige Informationen

Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen dürfen nur mit Einwilligung der Patientin oder des Patienten auf die Elektronische Patientenakte zugreifen. Jeder Zugriff wird protokolliert.

Für jede:n Versicherte:n darf es nur eine ePA geben.

 

Fragen?

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