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Praxisausweis (SMC-B) von medisign

Ein Element des zukünftigen TI-Bundles von FREY wird der Praxisausweis der Firma medisign sein. Lesen Sie dazu mehr unter medisign: SMC-B Praxisausweis für den Zugang zur Telematikinfrastruktur und nachfolgender Pressemitteilung:

Auszug Pressemitteilung

Düsseldorf, 4. Oktober 2017: Ab Anfang 2018 wird medisign als Trust Service Provider (TSP) den elektronischen Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), mit dem sich Praxen gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren, für den Preis von 23,25 Euro pro Quartal anbieten. Dieser Betrag beinhaltet bereits die Mehrwertsteuer und entspricht somit exakt der Fördersumme, die Praxen gemäß der Grundsatzfinanzierungsvereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) im Abrechnungszeitraum bis Ende März 2022 erhalten. Bei den Zahnärzten liegen die Kosten für den medisign Praxisausweis sogar noch unter der Betriebskostenpauschale von acht Euro pro Monat.

Der Praxisausweis von medisign hat eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, so dass sich Praxen nicht langfristig und über den gesamten Förderzeitraum hinweg an einen Anbieter binden müssen. Für Flexibilität sorgt auch die Kündigungsfrist, die nach Ablauf der Mindestlaufzeit sechs Wochen zum Quartalsende beträgt.
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Als aktuell einziger von den Kammern zugelassene Anbieter elektronischer Heilberufsausweise wird medisign ab 2018 zudem den eHBA der zweiten Generation (G2) produzieren. Dieser ist für die zukünftigen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte erforderlich. “Bestandskunden können ihren bisherigen eHBA innerhalb der Mindestlaufzeit von 24 Monaten kostenfrei gegen einen G2-Ausweis eintauschen, sobald die Praxis einen Konnektor mit Anwendungen für die qualifizierte Signatur im Einsatz hat”, verspricht Schlögell.

Ab sofort ist medisign ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) nach der europäischen eIDAS-Verordnung (Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt). Diesen Status hat die Bundesnetzagentur dem Unternehmen für seinen Zertifizierungsservice, also die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen, am 22. September 2017 verliehen. Zum Hintergrund: Mit der Einführung der eIDAS-Verordnung wurde die Signaturrichtlinie aufgehoben, die in Deutschland seit 2001 mit Signaturgesetz und Signaturverordnung umgesetzt worden war. Seit Juli 2017 ist das neue Vertrauensdienstegesetz (VDG) in Kraft, welches die nationale Umsetzung der eIDAS-Verordnung regelt.
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Quellen und weitere Informationen

Praxisausweis (SMC-B) von medisign

Lesen Sie hier die vollständige Pressemitteilung vom 04.10.2017 auf medisign.de

Autorin (des vollständigen Artikels): Katja Chalupka / Datum: 04.10.2017, hier veröffentlicht am 20.11.2017

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