Ab 1. Juli 2018 * hat der Gesetzgeber im eHealth-Gesetz die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, die Versichertendaten auf der elektronischen Gesundheitskarte online zu prüfen und zu aktualisieren. Am 05. Mai 2017 haben sich dazu die KBV und der GKV-Spitzenverband über die Finanzierung der Kosten für die Erstausstattung als auch für den laufenden Betrieb für die Telematikinfrastruktur geeinigt. Diese Vereinbarung gilt ab dem 01. Juli 2017.
* Geändert auf “ab 01.01.2019” (Stand: September 2017)
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch keine zugelassenen Kartenterminals und Konnektoren für den Produktivbetrieb. Sobald es ein ausgereiftes Marktangebot gibt, werden wir Ihnen ein Bundle von Komponenten zusammenstellen und anbieten.
Der sich aus der Finanzierungsvereinbarung ergebene Zeitplan ist jedoch sehr ambitioniert und es ist davon auszugehen, dass sich nachträgliche Änderungen ergeben können.
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Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
KBV-Seite zum E-Health-Gesetz und Telematikinfrastruktur mit Flyer zum Downloaden
Autoren: Mediateam / Datum: 11.05.2017
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