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DGN TI Konnektor wird jetzt auch als Mietgerät angeboten

Die Umstellung auf monatliche Erstattungspauschalen für die Telematikinfrastruktur nimmt das DGN zum Anlass, seinen TI Konnektor jetzt zusätzlich auch als Mietgerät anzubieten.

Zum Hintergrund:

Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht über die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geforderten TI-Pauschalen verständigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Juni – und damit kurz vor dem Fristende – diese selbst festgelegt. Demnach werden die Investitionskosten für die Anschaffung von Komponenten zum Anschluss und Betrieb der Telematik­infrastruktur (TI) nicht mehr durch einmalige Erstattungen refinanziert.

Stattdessen erhalten Praxen und Apotheken nun anteilig monatliche TI-Pauschalen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind. Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Ausstattungsgrad sowie vom Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektorentauschs; nähere Informationen sind bei der KBV bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesverinigung (KZBV) und beim Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) zu finden (s. Linkliste unten).

Mieten oder kaufen?

Mit den neuen monatlichen TI-Pauschalen müssen Vertragsarztpraxen künftig für die Anschaffung neuer Konnektoren und eHealth-Kartenterminals zunächst in Vorleistung treten. Dies nimmt das DGN zum Anlass, sein Preismodell anzupassen: Der DGN TI Konnektor* ist jetzt alternativ auch als Mietgerät erhältlich. Der monatliche Mietpreis beträgt 43,50 Euro bei einer Mindestvertragslaufzeit von 36 Monaten.

“Das Mietmodell hat sich bereits bei unserem Kommunikationsrouter DGN GUSbox bewährt”, berichtet DGN-Geschäftsführer Johannes Kuhn. “Es erspart den Praxen hohe Anschaffungskosten und garantiert ihnen fortlaufenden Support.”

Der DGN TI Konnektor wird auch weiterhin zum Kauf angeboten. Dies bietet sich zum Beispiel für Praxen an, die noch Anspruch auf eine einmalige Erstattung haben. Wie die KV Nordrhein berichtet, können alle bis einschließlich 30. Juni 2023 entstandenen Ansprüche auf Einmalpauschalen noch bis zum 31. Dezember 2023 abgerechnet werden. Sie müssen bei der zuständigen KV beantragt werden, bei der KVNO beispielsweise über das KVNO- oder das Antragsportal.

Alternative: Zertifikatsverlängerung

Ab November dieses Jahres laufen bei zahlreichen DGN TI Konnektoren die Zertifikate (gSMC-K) ab. Da die Konnektoren dann keine Verbindung mehr zur TI herstellen können, müssen diese Geräte dringend getauscht werden.

Alternativ werden die Konnektor-Hersteller auch eine Laufzeitverlängerung der Zertifikate per Firmware-Update anbieten, die dann bis zum 31.12.2025 gültig sein werden. “Die erforderlichen Software-Updates sollen nach Hersteller-Angaben eigentlich ab August bereitstehen, aber bis dato gibt es noch gar keine Zulassung. Das kann unter Umständen für einige Praxen terminlich auch schiefgehen”, warnt Johannes Kuhn.

Zu bedenken: Folgekosten und Garantie

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Zertifikatsverlängerung nicht einfach auf Knopfdruck erfolgen wird. Denn das Zertifikat wird nicht wirklich verlängert, sondern durch ein neues Zertifikat ersetzt, d. h. der Konnektor muss neu eingerichtet werden. Dies wird bei vielen Praxen sicherlich mit einem Techniker-Einsatz verbunden sein oder zumindest eine längere Remote-Sitzung erforderlich machen, was nicht kostenfrei angeboten werden kann. Auch für das Firmware-Update werden die Hersteller Lizenzgebühren verlangen.

“Hier stellt sich die Frage, ob diese Investition für ein bereits fünf Jahre altes Gerät ohne Garantie noch sinnvoll ist”, gibt Johannes Kuhn zu bedenken. “Wenn sich Praxen für einen Austauschkonnektor und damit für ein neues Gerät entscheiden, hat dieses beim Kauf fünf Jahre Garantie. Beim Mietmodell ist dies ohnehin dauerhaft gegeben.”

Für Neukunden wird DGN in Kürze ein komplettes TI-Ausstattungspaket zur Monatspauschale anbieten.

Quellen & weitere Informationen:

Ärzte Zeitung: “Auf die Praxisgröße kommt es an: Bundesgesundheitsministerium legt TI-Pauschalen fest” (27.06.23)
Deutsches Ärzteblatt: “Telematik­infrastruktur: Monatspauschalen festgelegt, Sanktionen geplant” (28.06.23)
KBV: “BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest” (29.06.23)
KVNO: “TI-Finanzierung ab 1. Juli über Monatspauschale” (30.06.23)
Ärzte Zeitung: “TI-Konnektor: RISE und Secunet ermöglichen Laufzeitverlängerung” (23.06.23)
Nacht- und Notdienstfonds: TI-Erstattungen für Apotheken ab Juli 2023
KZBV: TI-Refinanzierung: Neuerungen für Zahnarztpraxen ab 1. Juli 2023
Bundesgesundheitsministerium: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
DGN Preisblatt

Link zum Original-Artikel der DGN GmbH

Autorin: Katja Chalupka, Redaktion & Öffentlichkeitsarbeitder DGN GmbH, 31.07.2023

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