Die Umstellung auf monatliche Erstattungspauschalen für die Telematikinfrastruktur nimmt das DGN zum Anlass, seinen TI Konnektor jetzt zusätzlich auch als Mietgerät anzubieten.
Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband nicht über die im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geforderten TI-Pauschalen verständigen konnten, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Ende Juni – und damit kurz vor dem Fristende – diese selbst festgelegt. Demnach werden die Investitionskosten für die Anschaffung von Komponenten zum Anschluss und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) nicht mehr durch einmalige Erstattungen refinanziert.
Stattdessen erhalten Praxen und Apotheken nun anteilig monatliche TI-Pauschalen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten sind. Die Höhe der Pauschalen ist abhängig vom Ausstattungsgrad sowie vom Zeitpunkt der Erstausstattung und des Konnektorentauschs; nähere Informationen sind bei der KBV bzw. Kassenzahnärztlichen Bundesverinigung (KZBV) und beim Nacht- und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbandes e. V. (DAV) zu finden (s. Linkliste unten).
Ärzte Zeitung: “Auf die Praxisgröße kommt es an: Bundesgesundheitsministerium legt TI-Pauschalen fest” (27.06.23)
Deutsches Ärzteblatt: “Telematikinfrastruktur: Monatspauschalen festgelegt, Sanktionen geplant” (28.06.23)
KBV: “BMG legt neue TI-Pauschalen für Praxen fest” (29.06.23)
KVNO: “TI-Finanzierung ab 1. Juli über Monatspauschale” (30.06.23)
Ärzte Zeitung: “TI-Konnektor: RISE und Secunet ermöglichen Laufzeitverlängerung” (23.06.23)
Nacht- und Notdienstfonds: TI-Erstattungen für Apotheken ab Juli 2023
KZBV: TI-Refinanzierung: Neuerungen für Zahnarztpraxen ab 1. Juli 2023
Bundesgesundheitsministerium: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG)
DGN Preisblatt
Link zum Original-Artikel der DGN GmbH
Autorin: Katja Chalupka, Redaktion & Öffentlichkeitsarbeitder DGN GmbH, 31.07.2023
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