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Anbindung an die TI – Lassen Sie keinen Druck aufbauen!

Seit der Finanzierungsvereinbarung Anfang Mai 2017 häufen sich die Meldungen und Diskussionen zu Fristen, Erstattungsbeträgen und dem Handlungszwang der Ärzte.

Zu den aktuellen Pressemitteilungen zählen Schlagzeilen wie „Aus für die eGK“, „eGK kommt trotz Zweifeln“ oder „Die Fristen werden sich nicht halten lassen“. Ergänzend dazu werden die Ärzte und Psychotherapeuten bereits jetzt von einzelnen Anbietern angesprochen, Bestellungen für die notwendigen Komponenten trotz eines weiterhin unausgereiften Marktangebotes auszulösen.

Wir möchten Sie als unsere QUINCY-Anwender informieren und Ihnen beratend zur Seite stehen. Wir haben Ihnen daher aktuell die wichtigsten Eckpunkte zu den Fristen und der Finanzierung zusammengefasst:

Fristverlängerung

Das Bundesgesundheitsministerium hat die finale Anbindung an die TI um ein halbes Jahr, somit bis spätestens 31. Dezember 2018, verschoben. Damit verzögert sich ebenfalls das Rollout für die eGK und der Startschuss für die erste Anwendung, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM). Gründe für eine Fristverlängerung sind Verzögerungen bei der Herstellung und Zulassung von Konnektoren und eHealth-Kartenterminals seitens der Industrie. Die Terminverschiebung birgt für Sie als Arzt oder Psychotherapeut somit die berechtigte Hoffnung auf eine Anpassung der Bezuschussung.

Erstattungsbeträge

Einige Anbieter raten ihren Kunden bereits jetzt erste Bestellungen auszulösen, obwohl es weiterhin kein ausgereiftes Marktangebot an technischen Komponenten gibt. Dies begründen Sie einerseits mit der quartalsweise sinkenden Förderung und dem damit verbundenen Risiko der Zuzahlung, anderer-seits sehen sie Engpässe in den Kapazitäten und Ressourcen.
Die KBV und ebenso die KVen raten jedoch den Praxen nichts zu überstürzen. Sie gehen sicher davon aus, dass weitere Anbieter für die technischen Komponenten folgen werden, was Auswirkungen auf die Preisgestaltung mit sich ziehen kann. Weiterhin sollten Sie berücksichtigen, dass die Kosten für die Anschaffung von Konnektor und stationärem eHealth-Kartenterminal der eine Teil der Refinanzierung ist. Alle weiteren Kosten für die Erstausstattung der Praxis als auch für die laufenden Betriebskosten sind Pauschalen, die bis Ablauf der Frist konstant bleiben.

Finanzierung

Weiterhin gilt, dass die Finanzierung nicht bereits bei Vertragsabschluss, dem Auslösen einer Bestellung oder der Installation in der Praxis erfolgt, sondern erst mit dem ersten erfolgreichen Versichertenstammdatenabgleich, also mit dem ersten erfolgreichen Einwählen in das Netzwerk der TI.

Seien Sie vorbereitet!

Damit Ihre Praxis fristgerecht an die TI angeschlossen werden kann, bieten wir Ihnen unseren TI-Ready-Check an. Dabei überprüfen wir, ob Ihre Praxis die Anforderungen zur Anbindung an die TI erfüllt.
Nutzen Sie auch unseren Newsletter, um immer und schnell auf dem Laufenden zu sein.

Weitere Informationen und Quellen

Ärzte Zeitung Online, 02. August 2017 (Fristen werden sich nicht halten lasssen)
Ärzte Zeitung Online, 07. August 2017 (Aus für die eGK?)
Allgemeine Zeitung Rhein Main Presse, 10. August 2017 (eGK trotz Zweifel)

KBV – Übersicht Finanzierung der TI (PDF)
Komponten für Ihre Praxis, Newsbeitrag FREY, 26. Juni 2017

 

Autor: B. Bor / Datum: 25.09.2017

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