FREY  News

Ab Januar 2023 – Einführung der eAU für Arbeitgeber

Seit 1. Juli 2022 erfolgt bereits die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse via KIM (Stufe 1 der Einführung der eAU). Ab Januar 2023 tritt Stufe 2 in Kraft – eAU für Arbeitgeber.

Ab den 1. Januar 2023 ruft der Arbeitgeber die AU-Daten seiner Mitarbeitenden direkt bei der Krankenkasse ab. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch bei dem Arbeitgeber „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.

Papierausdrucke nicht mehr notwendig

Damit entfällt künftig ein weiterer Papierausdruck (für den Arbeitgeber). Die Papierbescheinigung für den/die Patient:in ist auch nur noch auf Wunsch erforderlich.

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel hat zum Start jedoch Bedenken: „Wir befürchten allerdings, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Arbeitnehmern fordern werden“. Möglich wäre der Abruf, denn mittlerweile nutzten fast alle Arztpraxen die eAU.

Über 80 Prozent der AU-Bescheinigungen werden Kriedel zufolge aktuell elektronisch an die Kassen übermittelt. Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wendeten Praxen das papiergebundene Ersatzverfahren an. In diesem Fall könnten die Daten durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden. [KBV-Praxisnachrichten]

Umsetzung in QUINCY

Standardmäßig wird in QUINCY ab 01.01.2023 der Ausdruck über die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber nicht mehr automatisch erzeugt. Durch Setzen eines Häkchen kann der Ausdruck jedoch jederzeit aktiviert und gedruckt werden.

Hinweis für die elektronische Übermittlung

Ist die eAU noch nicht bei der Krankenkasse eingetroffen (z.B. weil sie von der Praxis noch nicht übermittelt wurde oder in der Praxis keine Internetverbindung besteht), erhält der Arbeitgeber eine entsprechende Fehlermeldung. In diesem Fall kann es beim Abruf der eAU zu einer zeitlichen Verzögerung kommen.

 

Quellen & weitere Informationen:

 

Autorin: Beatrice Bor, Datum: 21.12.2022

Fragen?

Sie haben Fragen zu diesem Beitrag?
Bitte rufen Sie uns an unter
03375 92380 oder schreiben eine
E-Mail an das Mediateam

Mehr erfahren?
Wir beraten Sie gerne zu unseren Produkten.
Mehr erfahren?
Wir beraten Sie gerne.