FREY Meldungen

Muster 62A, B und C ab 2023

Wir stellen Ihnen das neue Muster 62 mit dem Update DVD 105 zur Verfügung. Bitte achten Sie auf die Informationen im Updateheft.

“…Mit dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege‐ und Rehabilitationsstärkungsgesetz / GKV‐IPReG vom 23. Oktober 2020) wurde die außerklinische Intensivpflege in eine eigenständige Leistung überführt (s. § 37c SGB V „Außerklinische Intensivpflege“).

Der G‐BA hat dann in der Mitte März 2022 in Kraft getretenen neuen Richtlinie über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege das Nähere zu Inhalt und Umfang der Leistungen bestimmt sowie die Anforderungen festgelegt mit dem Ziel, insbesondere bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Patientinnen und Patienten ein Beatmungsentwöhnungs‐ bzw. Dekanülierungspotential zu erkennen und auszuschöpfen, Fehlanreize in der außerklinischen Intensivpflege zu beseitigen und Qualitäts‐ und Versorgungsmängeln vorzubeugen.

Damit können Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege ab dem 1. Januar 2023 nach den neuen Regelungen erfolgen.” [Zitat KBV-Newsletter]

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