Als neuen DGN GUSbox-Dienst können Sie zukünftig den Zeitstempel für Qscan pro-Dokumente nutzen. Sichern Sie Ihre Archivierung damit „rechtsverbindlich“ ab, indem Sie eindeutig beweisen, wann Sie das Dokument dem Patienten zugeordnet haben und dass es seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verändert wurde.
Die Bundesnetzagentur hat 2016 dem Deutschen Gesundheitsnetz den Status “qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter” für elektronische Zeitstempel nach der neuen europäischen Signaturverordnung eIDAS (electronic Identification and Signature) verliehen.
Auszug aus der Pressemitteilung DGN Düsseldorf, 12. Juli 2016:
„Qualifizierte elektronische Zeitstempel ermöglichen einen vertrauenswürdigen Nachweis über den Erfassungszeitpunkt und Inhalt digitaler Dateien und Dokumente. So lässt sich zum Beispiel in elektronischen Archiven rechtsverbindlich nachweisen, dass Signaturen zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt sind und die betreffenden Dokumente seitdem nicht mehr verändert wurden…In papierlosen Geschäftsprozessen gewährleisten Zeitstempel nach dem neuen EU-Standard grenzübergreifend rechtssichere Langzeitarchivierung sowie den langfristigen Erhalt der Beweiskraft…”
Lesen Sie dazu mehr auf der Website des DGN.
Autor: S. Leuschke / Datum: 26.06.2017
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